RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft – Herabsetzung des Grundkapitals

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung von eigenen Aktien und
die Herabsetzung des Grundkapitals
– Aktienrückkauf 2014 –
ISIN DE0007042301
WKN 704230

Am 12. Juni 2014 hat die ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG („Gesellschaft“) den im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2014 zu Tagesordnungspunkt 3 der Einberufung der Hauptversammlung veröffentlichten Beschlussvorschlag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 345.580.000,00 €, eingeteilt in 138.232.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um einen Gesamtbetrag von bis zu 177.354.802,50 € auf bis zu 168.225.197,50 € durch Einziehung voll eingezahlter noch zu erwerbender Aktien im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG herabzusetzen.

Dem entsprechend wurde den Aktionären das im Bundesanzeiger vom 15. Oktober 2014 veröffentlichte Aktienrückkaufangebot unterbreitet sowie am 19. November 2014 64.750.140 voll eingezahlte eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 161.875.350,00 € erworben, die am 20. November 2014 eingezogen wurden.

Damit wurde das Grundkapital der Gesellschaft von 345.580.000,00 € durch Einziehung von 64.750.140 voll eingezahlten eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 2,50 € je Aktie um einen Gesamtbetrag von 161.875.350,00 € auf 183.704.650,00 € im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG herabgesetzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit 183.704.650,00 € und ist eingeteilt in 73.481.860 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 2,50 €.

Der Girosammelbestand bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, wurden entsprechend reduziert. Die Lieferbarkeit der eingezogenen 64.750.140 Aktien im Börsenhandel des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im Börsenhandel des regulierten Marktes der Börse München wurden zurückgenommen.

Bad Neustadt a.d. Saale, im November 2014

Der Vorstand