IVA Vaduz: Wir helfen beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung
Immer mehr Menschen sind mit der Entwicklung Ihrer Lebensversicherung unzufrieden und bereuen den Abschluss. Die aktuelle Rechtsprechung ermöglicht jetzt den Widerruf älterer Verträge – und das mit finanziellem Gewinn! In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, oftmals nicht mit europäischem Recht im Einklang stehen und deshalb heute noch widerrufen werden können.
Dies gilt sogar für bereits gekündigte Verträge!
Alle eingezahlten Beiträge müssen bei einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung zuzüglich Zinsen an Sie zurückgezahlt werden. Eine Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr darf nicht abgezogen werden.
Nutzen Sie diese Chance und trennen Sie sich jetzt gewinnbringend von unrentablen Altersvorsorgeprodukten und Lebensversicherungen!
Es lohnt sich in den meisten Fällen.
Wir, von der IVA Internationale Verbraucher Anstalt, helfen Ihnen zu Ihrem Geld!
Mailen Sie uns jetzt Ihre Fragen und Anliegen: info@iva.li
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