DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG- Kapitalerhöhung

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Frankfurt am Main
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat am 15. Oktober 2014 entsprechend dem in der Einberufung zur Hauptversammlung am 5. September 2014 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 den Vorstand unter gleichzeitiger Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapital I/2013 dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Oktober 2019 um insgesamt bis zu EUR 7.064.325,– durch die Ausgabe von bis zu 7.064.325 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2014).

Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Beschlusses auszuschließen.

Die Satzungsänderung über das genehmigte Kapital ist am 18. November 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

Der vollständige Wortlaut dieses Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 5. September 2014 veröffentlicht worden ist.

Frankfurt, im November 2014

Der Vorstand